AGB


Locker Concept B.V., ansässig in Heerhugowaard – Niederlande 

 

Art. 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1          Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Vereinbarungen zwischen Locker Concept B.V. und dem Abnehmer.

1.2          Von den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Regelungen kann ausschließlich abgewichen werden, sofern dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

1.3          Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers wird ausdrücklich abgelehnt.

 

Art. 2 Angebote

2.1          Angebote und Offerten von Locker Concept B.V. sind fünfzehn Tage gültig, sofern nicht schriftlich anders angegeben. Die Annahme durch den Abnehmer muss innerhalb von fünfzehn Tagen schriftlich bei Locker Concept B.V. eingegangen sein, womit ein Vertrag zustande kommt.

2.2          Ein zusammengesetztes Preisangebot (Offerte) verpflichtet Locker Concept B.V. nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot oder in der Offerte enthaltenen Waren zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises. Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.

2.3          Zu den von Locker Concept B.V. unterbreiteten Angeboten können gehören: Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Muster, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen sowie etwaige Anlagen und Unterlagen, die sich auf unsere Angebote beziehen.

2.4          Locker Concept B.V. kann nicht dafür garantieren, dass bei gemachten Angaben keine Abweichungen auftreten. Gezeigte oder bereitgestellte (Probe-)Modelle oder Zeichnungen sind lediglich unverbindliche Hinweise auf die betreffenden Artikel. Nur wenn der Abnehmer nachweist, dass die gelieferten Artikel so erheblich von den Angaben von Locker Concept B.V. oder von den (Probe-)Modellen oder Zeichnungen abweichen, dass dem Abnehmer die Abnahme vernünftigerweise nicht mehr zugemutet werden kann, hat der Abnehmer das Recht, den Vertrag aufzulösen.

 

Art. 3 Preise

3.1          Die Preise in Angeboten und Offerten verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sonstiger Abgaben sowie etwaiger Versand-, Transport- und Verpackungskosten, sofern nicht schriftlich anders angegeben.

3.2          Locker Concept B.V. behält sich das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % hat der Abnehmer das Recht, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, diese Preiserhöhung ist die Folge einer Vertragsänderung oder ergibt sich aus einer gesetzlich begründeten Befugnis.

 

Art. 4 Lieferung

4.1          Die Lieferfrist ist niemals eine Fatalfrist. Locker Concept B.V. hat das Recht, (bestimmte) Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404, 7:407 Abs. 2 und 7:409 BW wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4.2          Sofern von Locker Concept B.V. oder von Locker Concept B.V. beauftragten Dritten im Rahmen des Auftrags Arbeiten am Standort des Abnehmers oder an einem vom Abnehmer bezeichneten Standort durchgeführt werden, sorgt der Abnehmer kostenlos für die von diesen Mitarbeitern in zumutbarer Weise gewünschten Einrichtungen.

4.3          Sofern Locker Concept B.V. zur Ausführung des Vertrags Daten vom Abnehmer benötigt, beginnt die Ausführungsfrist erst, nachdem der Abnehmer diese korrekt und vollständig an Locker Concept B.V. übermittelt hat.

4.4          Der Abnehmer ist verpflichtet, alle Informationen, von denen er weiß oder wissen sollte, dass sie für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind, rechtzeitig an Locker Concept B.V. zu übermitteln. Der Abnehmer haftet für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen.

 

Art. 5 Zahlung

  • Locker Concept B.V. kann den Abnehmer auffordern, einen angemessenen Vorschuss im Zusammenhang mit der Vergütung zu zahlen, die der Abnehmer schuldet oder schulden wird, und/oder Ausgaben, die zugunsten des Abnehmers getätigt werden müssen. Locker Concept B.V. hat das Recht, die Ausführung der Arbeiten auszusetzen, bis der Abnehmer den Vorschuss an Locker Concept B.V. gezahlt oder hierfür Sicherheit geleistet hat.
  • Die Zahlung hat innerhalb der Zahlungsfrist zu erfolgen, sofern nicht schriftlich anders von Locker Concept B.V. angegeben. Locker Concept B.V. ist berechtigt, periodisch zu fakturieren. Die Zahlungsfrist ist eine Fatalfrist.
  • Bei Ausbleiben der vollständigen Zahlung innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist befindet sich der Abnehmer von Rechts wegen in Verzug. Der Abnehmer schuldet dann einen vertraglichen Zinssatz von 2 % pro Monat sowie außergerichtliche Inkassokosten von 15 % der Hauptforderung mit einem Mindestbetrag von € 300,-.
  • Die vom Abnehmer geleisteten Zahlungen werden zunächst auf die außergerichtlichen Inkassokosten, anschließend auf die aufgelaufenen Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet.
  • Der Abnehmer ist zu keiner Zeit zur Aufrechnung oder zur Aussetzung dessen berechtigt, was er Locker Concept B.V. schuldet.

Art. 6 Reklamationen

Alle Reklamationen müssen, bei Verlust des Anspruchs, schriftlich bei Locker Concept B.V. eingegangen sein, und zwar innerhalb von 14 Tagen, nachdem diese bekannt geworden sind oder hätten bekannt sein können.

 

Art. 7     Haftung

7.1          Locker Concept B.V. haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstanden sind, dass sie von falschen und/oder unvollständigen Angaben des Abnehmers oder in dessen Namen ausgegangen ist.

7.2          Locker Concept B.V. haftet nur für Schäden (i) sofern dieser Schaden unter die Deckung ihrer Haftpflichtversicherung fällt, und zwar bis zu dem von ihrer Versicherung ausgezahlten Betrag zuzüglich des Eigenanteils, oder (ii) sofern vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit ihrerseits oder eines ihrer leitenden Angestellten vorliegt.

7.3          Sofern (i) kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder (ii) die Versicherung nicht leistet und dennoch eine Haftung von Locker Concept B.V. besteht, ist diese Haftung auf ausschließlich direkte Schäden beschränkt (wobei die Haftung für indirekte Schäden ausdrücklich ausgeschlossen wird) mit einem Höchstbetrag von € 25.000,-.

7.4          Alle Ansprüche und sonstigen Rechte, aus welchem Grund auch immer, die der Abnehmer gegenüber Locker Concept B.V. hat, müssen innerhalb von 6 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Abnehmer davon Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können, schriftlich bei Locker Concept B.V. eingegangen sein, andernfalls erlöschen diese.

7.5          Sofern Locker Concept B.V. von Dritten in Anspruch genommen werden sollte, ist der Abnehmer verpflichtet, Locker Concept B.V. sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich beizustehen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihm erwartet werden kann. Sollte der Abnehmer versäumen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, ist Locker Concept B.V. ohne Mahnung berechtigt, selbst entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Alle dadurch entstehenden Kosten und Schäden auf Seiten von Locker Concept B.V. und Dritten gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Abnehmers.

7.6          Der Abnehmer stellt Locker Concept B.V. frei von Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags Schaden erleiden.

7.7          Der Abnehmer haftet für alle Schäden, die Locker Concept B.V. infolge von Brand, Wasser, Überschwemmung, Einbruch, Vandalismus und Diebstahl durch den Abnehmer entstanden sind.

 

Art. 8 Auflösung

8.1          Locker Concept B.V. ist berechtigt, diesen Vertrag aufzulösen, wenn:

  1. der Abnehmer die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt;
  2. nach Vertragsschluss Locker Concept B.V. bekannt gewordene Umstände berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
  3. das Vermögen des Abnehmers gepfändet wird, ihm Zahlungsaufschub gewährt wird oder er für insolvent erklärt wird.

8.2          Wird der Vertrag aufgelöst, sind die Forderungen von Locker Concept B.V. gegenüber dem Abnehmer sofort fällig.

8.3          Sofern Locker Concept B.V. zur Auflösung übergeht, ist sie in keiner Weise verpflichtet, dem Abnehmer dadurch entstandene Schäden und Kosten zu erstatten.

 

Art. 9 Geistiges Eigentum

Locker Concept B.V. ist oder wird ausschließlicher Inhaber aller bestehenden und zukünftigen Rechte des geistigen Eigentums (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Urheberrecht), die auf dem Vertrag beruhen oder aus diesem hervorgehen.

 

Art. 10 Anwendbares Recht

10.1        Auf die von Locker Concept B.V. unterbreiteten Angebote und alle von Locker Concept B.V. eingegangenen Verträge ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

10.2        Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder diesen Bedingungen ergeben, unterliegen, soweit nicht anderweitig durch zwingendes Recht vorgeschrieben, der Zuständigkeit des zuständigen Gerichts in Amsterdam.

 

 

Ergänzende Verkaufsbedingungen

 

Art. 11 Lieferung

11.1        Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind, geht auf den Abnehmer über in dem Moment, in dem diese an den Abnehmer geliefert werden. Die Lieferung erfolgt daher ab Lager von Locker Concept B.V., sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

11.2        Die von Locker Concept B.V. angegebenen Lieferzeiten beginnen an dem Tag, an dem der Vertrag zustande gekommen ist. Sofern der Abnehmer zur Vertragserfüllung Daten an Locker Concept B.V. übermitteln muss, beginnt die Lieferzeit erst, nachdem der Abnehmer diese an Locker Concept B.V. übermittelt hat.

11.3        Wünscht der Abnehmer eine andere Form der Lieferung, gehen die dafür anfallenden Kosten zu Lasten des Abnehmers.

11.4        Sofern die Lieferung in Teillieferungen erfolgt, hat Locker Concept B.V. das Recht, jede Lieferung als eigenständige Transaktion zu betrachten und daher für jede Lieferung Kosten in Rechnung zu stellen.

11.5        Der Abnehmer ist verpflichtet, die Waren abzunehmen in dem Moment, in dem Locker Concept B.V. diese beim Abnehmer anliefert oder anliefern lässt, oder in dem Moment, in dem diese dem Abnehmer gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden.

 

Art. 12 Eigentumsvorbehalt

12.1        Alle von Locker Concept B.V. im Rahmen des Vertrags gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Locker Concept B.V., bis der Abnehmer alle Forderungen – darunter insbesondere die in Artikel 3:92 Abs. 2 BW genannten – beglichen hat, die Locker Concept B.V. hat oder erhalten wird.

12.2        Von Locker Concept B.V. gelieferte Produkte dürfen vom Abnehmer nicht weiterverkauft werden und dürfen niemals als Zahlungsmittel verwendet werden, außer im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu verpfänden oder auf sonstige Weise zu belasten.

12.3        Sofern Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte pfänden oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Abnehmer verpflichtet, Locker Concept B.V. davon unverzüglich (schriftlich) in Kenntnis zu setzen.

12.4        Für den Fall, dass Locker Concept B.V. ihre in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Abnehmer im Voraus unbedingte und unwiderrufliche Zustimmung an sie und von Locker Concept B.V. zu benennende Dritte, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Locker Concept B.V. befindet, und diese Produkte zurückzunehmen.

12.5        Der Abnehmer ist verpflichtet, das Risiko von Brand und Diebstahl in Bezug auf die nicht bezahlten Waren zu versichern und auf Verlangen von Locker Concept B.V. die Versicherungspolice vorzuweisen.

 

 

Ergänzende Mietbedingungen

 

Art. 13 Rücknahme der Mietsache

13.1        Endet der Vertrag – auf welche Weise auch immer – hat der Abnehmer die gemieteten Sachen unverzüglich an Locker Concept B.V. zurückzugeben.

13.2        Sofern der Abnehmer nach erfolgter Mahnung die Mietsache nicht an Locker Concept B.V. zurückgegeben hat, ist Locker Concept B.V. berechtigt, Dritte zu beauftragen, die Mietsache für sie zurückzunehmen. Alle dadurch entstehenden Kosten und Schäden gehen zu Lasten des Abnehmers.

13.3        Für den Fall, dass Locker Concept B.V. ihre in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Abnehmer im Voraus unbedingte und unwiderrufliche Zustimmung an sie und von Locker Concept B.V. zu benennende Dritte, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Locker Concept B.V. befindet, und diese Produkte zurückzunehmen.

 

Art. 14 Stornierung

14.1        Der Abnehmer ist berechtigt, den Vertrag ausschließlich schriftlich unter den folgenden Bedingungen zu stornieren:

  1. Bei Stornierung bis 30 Tage vor Beginn unter Zahlung von 10 % des gesamten Mietbetrags;
  2. Bei Stornierung bis 7 Tage vor Beginn unter Zahlung von 50 % des gesamten Mietbetrags;
  3. Bei Stornierung bis 24 Stunden vor Beginn unter Zahlung von 75 % des gesamten Mietbetrags;
  4. Bei Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Beginn unter Zahlung von 100 % des gesamten Mietbetrags.

14.2        Sofern zum Zeitpunkt der Stornierung der Schaden für Locker Concept B.V. höher ist als die Stornierungsgebühr gemäß Artikel 13.1 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, hat der Abnehmer diesen höheren Betrag an Locker Concept B.V. zu erstatten.

 

Art. 15 Lieferung der Mietsache

15.1        Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind, geht auf den Abnehmer über in dem Moment, in dem diese an den Abnehmer geliefert werden. Die Lieferung erfolgt daher ab Lager von Locker Concept B.V., sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

15.2        Sofern die Parteien vereinbaren, dass Locker Concept B.V. die Mietsache an einem vom Abnehmer bezeichneten Standort liefert, hat der Abnehmer dafür zu sorgen, dass am vereinbarten Liefertag an der vereinbarten Lieferadresse eine dazu bevollmächtigte/berechtigte Person anwesend ist, um die Mietsache entgegenzunehmen.

15.3        Die im Zusammenhang mit der Lieferung – wie in Artikel 15.2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben – entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Abnehmers.

 

Art. 16 Sorgfalt und Kontrolle

16.1        Der Abnehmer ist verpflichtet, die Mietsache vor, bei oder während der tatsächlichen Lieferung zu kontrollieren und/oder zu untersuchen oder kontrollieren bzw. untersuchen zu lassen. Unterlässt der Abnehmer dies oder nimmt er die Mietsache nach Durchführung der Kontrolle bzw. Untersuchung ohne Beanstandungen entgegen, gilt die Mietsache als vertragsgemäß, d. h. in einwandfreiem, gutem und unbeschädigtem Zustand geliefert. Reklamationen nach Inbetriebnahme werden nicht akzeptiert.

16.2        Schäden durch Verlust oder Beschädigung der Mietsache, die während der Mietzeit entstanden sind, oder durch vom Abnehmer ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Locker Concept B.V. vorgenommene Änderungen an der Mietsache, gehen zu Lasten von Locker Concept B.V.

16.3        Der Abnehmer wird Locker Concept B.V. unverzüglich nach Entstehung eines Schadens an der Mietsache schriftlich darüber informieren.

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